AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transporte der Activ-Cars GmbH

 

1.    Grundlage der Leistungserbringung

 

Die ACTIV CARS GmbH - nachfolgend ACTIV CARS genannt – erbringt   für die Lkw-mäßige Beförderung ihrer Produkte im Bereich Industrie- und  Konsumgüter (außer Lebensmittel) speditionelle Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben aus den Vorschriften VO (EG) 2580/2001 und VO (EG) 881/2002 auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung bzw. zwingender im europäischen Lkw-Bereich eingreifender Vorschriften (z.B. CMR).

 

Ziffer 23 ADSp beschränkt die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. –ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. EUR oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

 

Die ADSp werden im Fall von Transportdienstleistungen von ACTIV CARS innerhalb anderer Staaten durch die jeweiligen nationalen Spediteurbedingungen ersetzt. 

 

2.    Leistungsumfang

 

ACTIV CARS übernimmt und befördert Sendungen von Haus zu Haus von allen Orten in Deutschland nach  allen Orten in Europa. Die vom Leistungsumfang erfassten Länder, nennt ACTIV CARS dem Auftraggeber auf Anfrage. Die jeweiligen Laufzeitangaben erhält der Auftraggeber auf Anfrage.

 

Der Versender/Empfänger muss zu den ortsüblichen bzw. zu den vereinbarten Versand-/Annahmezeiten versand-/annahmebereit sein. Der Empfänger hat die sofortige Entgegennahme der Sendung ohne Verzögerung sicherzustellen. Die Laufzeitangabe setzt normale Verkehrs- und Witterungsverhältnisse voraus. Höhere Gewalt jeder Art (Streik, Aussperrung, behördliche Hindernisse wie Smog-Alarm, die Beachtung gesetzlicher/behördlicher Vorschriften in Bezug auf Warenwert und Beschaffung des Gutes etc.) entbinden ACTIV CARS von der Laufzeitangabe. An  Sonn- und Feiertagen (staatliche, regionale, lokale) entfällt eine Zustell- und Weiterleitungsverpflichtung. Zustellungen an Samstagen sind nur in Absprache mit ACTIV CARS möglich. Eine Information über Einschränkungen für die Anlieferung, wie z.B. in verkehrsberuhigte Zonen, muss durch den Auftraggeber erfolgen.

 

Laufzeitangaben stellen in keinem Fall garantierte Lieferfristen dar. Eine mögliche Ersatzleistung aufgrund nicht eingehaltener Laufzeit ist in jedem Fall begrenzt auf den doppelten Betrag der Fracht.

 

Gefährliche Güter, klassifiziert nach ADR, werden übernommen, soweit sie nicht den Klassen 1 und 7 zuzuordnen sind.

   

3.    Zollsendungen

 

Für Sendungen, die für ein Drittland bestimmt sind, müssen die gesetzlich erforderlichen Exportdokumente und die für die Einfuhr in das entsprechende Drittland erforderlichen Importdokumente beigefügt sein.

 

Sendungen unter zollamtlicher Überwachung (z.B. Versandschein T1/T2, Carnet TIR, Carnet  ATA) können nur nach vorheriger Absprache mit ACTIV CARS und unter Einhaltung der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen übernommen werden.

 

Der Versand von Waren, die den VuB unterliegen, sowie von Spirituosen und Marktordnungswaren ist nur nach vorheriger Absprache mit ACTIV CARS und unter dem Vorbehalt eines Transportausschlusses möglich. 

 

Bei Zollsendungen kann sich die Laufzeit verlängern.

 

4.    Packstücke / Verpackung

 

Die  an  ACTIV CARS  übergebenen   Sendungen müssen inhalts- und transportgerecht so verpackt sein, dass sie den Eigenheiten der Ware und den Anforderungen des Sammelguttransports ausreichend Rechnung tragen. Packmittel / Verpackung gelten als Sendungsbestandteil, d.h. das Verpackungsgewicht ist zum Sendungsgewicht hinzuzuzählen. Europaletten und Gitterboxen werden auf Wunsch bzw. entsprechend der am Palettentausch teilnehmenden Länder entgeltlich Zug um Zug ausgetauscht. 

 

Maximalabmessungen der Sendungen: Länge bis 240 cm / Breite bis 180 cm / Höhe bis 200 cm; Abweichende Größen nach Absprache. Die Abmessungen müssen auf dem Speditionsauftrag angegeben sein. Das jeweilige Mindestgewicht pro cbm und ldm nennt ACTIV CARS dem Auftraggeber auf Anfrage. Der Auftraggeber ist zur korrekten Kennzeichnung jedes Packstückes   gemäß den ADSp verpflichtet.

 

ACTIV CARS  übernimmt Retouren und Leergutrückführungen nur aufgrund eines ausdrücklich erteilten Speditionsauftrags mit entsprechendem Inhalt gemäß dieser Ziffer 4.

 

Werden beim Empfänger verfolgungspflichtige Packmittel aus Gründen, die ACTIV CARS nicht zu verantworten hat, entgegen der Vereinbarung nicht getauscht, behält es sich ACTIV CARS vor, den Auftraggeber für den hieraus entstandenen Schaden haftbar zu halten. Der Auftraggeber hat selbständig die Tauschfähigkeit der von ihm eingesetzten Packmittel im jeweiligen Empfangsland bzw. beim jeweiligen Empfänger vorab zu prüfen und sicherzustellen. 

 

5.    Versandformulare

 

Auf dem ACTIV CARS Speditionsauftrag bzw. bei sonstiger Auftragserteilung muss das jeweilige Produkt schriftlich angegeben werden. Unvollständige Versandangaben entbinden ACTIV CARS von der Gewährleistung. Bei Übergabe gefährlicher Güter   gem. Ziffer 2 muss der Speditionsauftrag die gemäß GGVSE vorgeschriebenen Angaben und die gemäß ADR-Vorschriften erforderliche Klassifizierung enthalten. Darüber hinaus müssen die jeweils erforderlichen stoffspezifischen schriftlichen Weisungen  beigefügt sein.

 

6.    Versandbereitschaft

 

Packstückanzahl, Gewicht, Abmessungen sowie Land und Bestimmungsort mit Postleitzahl sind rechtzeitig anzugeben. Die Avisierung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung mit  ACTIV CARS.

 

Abholungen bzw. Selbstanlieferungen sowie die Übernahmebereitschaft aller avisierten Sendungen richten sich nach der individuellen Absprache mit ACTIV CARS.

 

Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben entbindet ACTIV CARS von den Laufzeitangaben.

 

7.    Fracht- und Entgeltvorschriften

 

Die Auftragserteilung unter Beachtung der Ziffer 5 erfolgt mittels Speditionsauftrag an ACTIV CARS. Es sind nur die Frankaturen „frei Haus“, „unfrei“ und „frei Grenze“ möglich. Bei fehlender Frankaturangabe gilt automatisch die Frankatur „frei Haus“ als vereinbart.

 

 

Die Berechnung des Frachtentgelts von Haus zu Haus erfolgt gemäß gültigem Angebot von ACTIV CARS. Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten sind im Rahmen der Auftragserteilung zwischen ACTIV CARS und dem Auftraggeber abzustimmen.

 

Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Zahlungsverzug tritt automatisch spätestens 10 Tage nach Fälligkeit ein. Bei Zahlungsverzug berechnet ACTIV CARS Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen.

 

Sperrige Güter werden bei fehlender Angabe gemäß dem mit Ihnen vereinbarten Mindestgewicht, vgl. Ziffer 4, verrechnet.

 

Für die Verladung gefährlicher Güter, wird nach Absprache, pro Sendung eine gesonderte Gefahr-gutgebühr erhoben. 

 

Sollten keine Leistungen im Sinne der Güterschadensversicherung gewünscht werden, so ist dies ACTIV CARS schriftlich mitzuteilen. Auch wenn keine Versicherungsleistungen gewünscht werden, ist in jedem Fall der Warenwert anzugeben.

 

Wenn die Vermutungsregelung der ADSp greift, wird bei fehlender Warenwertangabe von einem Wert in Höhe von mind. 10.000,- EUR ausgegangen. 

 

Diese Bedingungen gelten für beide Parteien in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung Gültigkeit hat. Der Auftraggeber erkennt die Gültigkeit dieser Bedingungen mit Auftragserteilung an.

 

Darüber hinaus anfallende Gebühren müssen durch den Auftraggeber bei ACTIV CARS erfragt werden.

 

8.    Gültigkeit

 

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Als Erfüllungsort sowie als Gerichtsstand gilt, soweit es sich um Kaufleute handelt, der Sitz von ACTIV CARS als vereinbart.

 

Diese Bedingungen gelten für beide Parteien in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung Gültigkeit hat.




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